Wann liegt eine Auslagerung vor?
Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung solcher Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden. Zivilrechtliche Gestaltungen und Vereinbarungen können dabei das Vorliegen einer Auslagerung nicht von vornherein ausschließen.
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Zielgruppe – Wann liegt eine Auslagerung vor?
- Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
- Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Auslagerungsmanagement, Risikocontrolling, IT-Compliance, Compliance Beauftragte und Interne Revision
Dein Nutzen – Wann liegt eine Auslagerung vor?
- Aufgaben und Pflichten des Auslagerungsbeauftragten
- Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien‘‘ kennen
- Laufende Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten
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Dein Vorsprung – Wann liegt eine Auslagerung vor?
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar folgende S+P-Produkte:
- S+P Checkliste „Umsetzung MaRisk + EBA Richtlinie + FISG “
- Leitfaden für das zentrale Auslagerungsmanagement(Umfang ca. 30 Seiten)
- Muster – Reporting für Auslagerungsbeauftragte
- S+P Tool Risk Assessment Auslagerungsmanagement für mehr Prüfungssicherheit
Dein Programm: Wann liegt eine Auslagerung vor?
Aufgaben und Pflichten des Auslagerungsbeauftragten
- Das Aufgabenspektrum des Outsourcing-Beauftragten
- Effiziente Kommunikation zwischen Outsourcer und Insourcer:
- Definition von Eskalationsprozessen
- Aussagefähiges Management-Reporting
- Neue Anforderungen der EBA und des FISG:
- Abgrenzung von Auslagerung und Fremdbezug nach MaRisk
- Neue Regeln zu den KWG Anzeigepflichten
- Anordnungs- und Eingriffsbefugnisse der BaFin
Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien“ kennen
- Risikoanalyse im Outsourcing-Prozess
- Durchführung der qualitativ verschärften Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
- Einschätzung von Risikogehalt und Risikokonzentration bei Auslagerungen mehrerer Aktivitäten an einen Dienstleister
- Maßstäbe für Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten und deren Durchführung
- Prüfungssichere Bewertung von Ausstiegsstrategien und Notfallplänen
- Durchführung der qualitativ verschärften Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
- Definition einer maximalen Schlechtleistung eines externen Dienstleisters
Laufende Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten
- MaRisk-Anforderungen an Monitoring- und Kontrollhandlungen
- Bewertung von Vertragsgestaltung, Leistungskontrollen und organisatorischer Vorgaben
- Neue Präzisierung von Zustimmungsvorbehalten und weitreichenden Informationsrechten
- Neue Vorgaben an Kontroll- und Berichtspflichten des Dienstleisters und des Auslagerungsbeauftragten
- Exit-Strategie AT9 Tz 6 iVm §25b KWG
- Optimierung der Kennzahlen zur Risiko- und Performance-Messung
- To Do’s für die Outsourcer aus Erkenntnissen von Sonderprüfungen
- SREP und EBA-Vorgaben für die Steuerung der Risiken